Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege in Berlin
Viele Angehörige in Berlin-Marzahn und Berlin-Lichtenberg stellen sich die Frage:
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege in Berlin?
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege (Krankenpflege)?
Gerade wenn erstmals ein ambulanter Pflegedienst benötigt wird, ist die Unterscheidung wichtig – denn sie entscheidet darüber, wer die Kosten übernimmt und welche Leistungen möglich sind.

Was ist Grundpflege?
Die Grundpflege umfasst alle pflegerischen Tätigkeiten, die den Alltag betreffen und der persönlichen Versorgung dienen.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Unterstützung bei der Körperpflege (Waschen, Duschen, Zahnpflege)
- Hilfe beim An- und Ausziehen
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
- Hilfe beim Toilettengang
- Mobilisation (Aufstehen, Umlagern)
Grundpflege wird über die Pflegekasse finanziert – Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (1–5).
In Berlin-Marzahn und Lichtenberg beantragen Betroffene den Pflegegrad bei ihrer zuständigen Pflegekasse. Nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst wird entschieden, welche Leistungen übernommen werden.
Was ist Behandlungspflege?
Die Behandlungspflege oder Krankenpflege umfasst medizinische Leistungen, die ärztlich verordnet werden.
Typische Beispiele:
- Medikamentengabe
- Insulingabe bei Diabetes
- Wundversorgung
- Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Injektionen
Wichtig:
Die Behandlungspflege wird nicht über die Pflegekasse, sondern über die Krankenkasse (SGB V) abgerechnet.
Ein Pflegegrad ist hierfür nicht zwingend erforderlich.
Das ist besonders relevant für Patientinnen und Patienten in Berlin, die nach einem Krankenhausaufenthalt kurzfristig medizinische Unterstützung zu Hause benötigen.
Der zentrale Unterschied im Überblick
| Grundpflege | Behandlungspflege |
|---|---|
| Alltagshilfe | Medizinische Versorgung |
| Über Pflegekasse | Über Krankenkasse |
| Pflegegrad erforderlich | Ärztliche Verordnung erforderlich |
| Dauerhafte Unterstützung | Häufig zeitlich befristet |
Kombination beider Leistungen in Berlin-Marzahn und Lichtenberg
In vielen Fällen werden Grundpflege und Behandlungspflege kombiniert.
Beispiel:
Eine Person in Berlin-Lichtenberg mit Pflegegrad 3 erhält:
- morgens Unterstützung bei der Körperpflege (Grundpflege)
- zusätzlich Insulinversorgung (Behandlungspflege)
Beide Leistungen können parallel durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgen – werden jedoch unterschiedlich abgerechnet.
Was ist für Angehörige wichtig?
Viele Menschen gehen davon aus, dass der Pflegedienst „alles abrechnet“. Tatsächlich hängt die Finanzierung jedoch davon ab:
- Liegt ein Pflegegrad vor?
- Gibt es eine ärztliche Verordnung?
- Welche Leistungen sind medizinisch notwendig?
Gerade in Berlin empfiehlt es sich, vor Beginn der Pflege eine fachliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die optimale Kombination der Leistungen zu klären.
Grundpflege & Behandlungspflege in Berlin-Marzahn und Lichtenberg
Wenn Sie unsicher sind, welche Leistungen für Ihre Situation infrage kommen, beraten wir Sie gerne persönlich.
Der Selena Pflegedienst ist in Berlin-Marzahn, Berlin-Lichtenberg & Berlin-Alt-Hohenschönhausen im Einsatz und unterstützt bei:
- Antragstellung Pflegegrad
- Organisation der Behandlungspflege
- Abstimmung mit Hausärzten
- kurzfristiger Versorgung nach Krankenhausaufenthalt
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Kontaktseite:
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